AW: Schenkungssteuer trägt Schenker - Höhe?
Hallo,
die Höhe der Schenkungssteuer ist in beiden Fällen gleich, also ob Schenkender oder Beschenkter diese zu zahlen hat ist egal. In beiden Fällen sind es 30%. Diese werden auf die Schenkungsmasse, abzgl des Freibetrags in Höhe von EUR 20.000,00 berechnet.
Diese Option kann man wählen, wenn der Schenkende sagt, dass der Beschenkte keine Steuern für die Schenkung zu zahlen braucht - der Betrag käme also zur Schenkung noch oben drauf. Das müssen die Parteien aber unter sich ausmachen.
Beste Grüße, Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|