Thema: Maklerkosten
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Alt 10.12.2018, 18:25
Skyscraper Skyscraper ist offline
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Standard AW: Maklerkosten

Hallo Tina

so wie ich das sehe gehört ein Plichteilsberechtigter dann nicht zur Erbengemeinschaft, wenn er im Testament nicht als Erbe genannt ist.

Anders dürfte es sein, wenn er im Testament als Erbe auf sein Pflichtteil gesetzt wird - also quasi eine Teilungsanordnung besteht.

Im ersten Fall hat der Pflichtteilsberechtige einen Anspruch gegen den/die Erben in Höhe seines Anteils zum Zeitpunkt des Erbfalls. Grundlage ist die Erbmasse zum Zeitpunkt des Todes. Welche Kosten dann hinterher dem/den Erben entstehen und welchen Gewinn/Verlust sie z.B. aus dem Verkauf einer Immobilie berührt den Pflichteilsberechtigten nicht.

Im anderen Fall ist man Mitglied der Erbengemeinschaft und ist an allen Gewinnen/Verlusten/Kosten/Einnahmen bis zum Aufteilung des Erbes in Höhe seines Anteils beteilgt. Man hat dann aber auch ein Mitspracherecht.
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