AW: Ist folgendes Szenario möglich?
Nachdem alles geregelt ist:
1. - bleibt so -
2. - bleibt so -
3. - bleibt so -
4. - es werden die von den Städten und Gemeinden erarbeiteten Ergebnisse der Gutachterauschüsse für die Ermittlung des Verkehrswertes herangezogen. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Immobilie liegt. Wenn man nicht einverstanden ist, kann man einen Gutachter beauftragen. Der Zustand einer Wohnung z.B. total abgewohnt oder gerade erst renoviert spielt keine Rolle. -
5. - bleibt so -
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