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Alt 14.02.2019, 17:46
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Räumpflicht des Mieters im Winter

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Grundstückeigentümer, das ist durch entsprechende Satzungen der Gemeinden und Kreise genau beschrieben. Diese Pflicht aber kann der Grundstückseigentümer/Vermieter an die Mieter deligieren

Das muss aber schriftlich im Rahmen des Mietvertrages erfolgen, bzw. bei bestehendem Mietvertrag mithilfe eines Nachtrags.

Wie ist denn die sonstige Kehrwoche (Straße, Fußweg) geregelt?
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