AW: Räumpflicht des Mieters im Winter
Die Räum- und Streupflicht liegt beim Grundstückeigentümer, das ist durch entsprechende Satzungen der Gemeinden und Kreise genau beschrieben. Diese Pflicht aber kann der Grundstückseigentümer/Vermieter an die Mieter deligieren
Das muss aber schriftlich im Rahmen des Mietvertrages erfolgen, bzw. bei bestehendem Mietvertrag mithilfe eines Nachtrags.
Wie ist denn die sonstige Kehrwoche (Straße, Fußweg) geregelt?
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