AW: Mindern Spenden die Erbschaftssteuer?
Das wäre theoretisch dann möglich, wenn der Erblasser die Spenden als Vermächtnis im Testament oder anderweitig aber notariell angeordnet hat. Die Empfänger müssen dann aber vermutlich Erbschaftssteuer zahlen, wenn Freigrenzen überschritten werden.
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