Hallo,
zum Thema Lärm und Lärmbelästigung möchte ich folgenden Artikel aus unserem Portal empfehlen:
Lärm und Lärmbelästigung im Mietrecht
Hierbei ist zu erwähnen, dass eine allgemeine Mittagsruhe von 13 Uhr bis 15 Uhr in den meisten Kommunen bereits abgeschafft wurde. Somit gilt die Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr als verbindlich.
Dazwischen sollten die Dinge so gehandhabt werden, dass jeder Mieter zu seinem Recht kommt. Wenn es also etwas lauter wird, sollte ein Hinweis auf den Lärm genügen und er sollte vom Verursacher abgeschaltet werden.
Eine rechtliche Grundlage, die für die Zeit von 7 Uhr bis 22 Uhr gilt, ist mir leider nicht bekannt. Dennoch sollte meiner Meinung nach auch in dieser Zeit "übermäßiger und vor allem regelmäßiger" Lärm vermieden werden.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach