AW: Bescheinigungen der Banken zum Todestag
Leider ist dies keine Antwort auf meine Frage, da ein Vermögensverwalter gemäß § 33 ErbStG nicht existiert und die gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen hinsichtlich eines solchen Verwalters auch kein Bestandteil meiner Frage waren.
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