AW: Steuernachzahlung im Erbfall
Hallo,
da die Forderung Bestand hat wird sie nicht verjähren. Höchstwahrscheinlich kommen sogar noch Verspätungszuschläge und Zinsen oben drauf.
Da die Umsatzsteuer auch mit zu den Nachlassverbindlichkeiten gehört kann ich nur empfehlen diese auszugleichen.
Gegen Nebenleistungen und Zinsen könnten Sie (abhängig von der Höhe) eventuell ein Rechtsmittel einlegen und die Situation schildern.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|