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Alt 22.06.2020, 21:29
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Standard AW: Steuernachzahlung im Erbfall

Hallo,

da die Forderung Bestand hat wird sie nicht verjähren. Höchstwahrscheinlich kommen sogar noch Verspätungszuschläge und Zinsen oben drauf.

Da die Umsatzsteuer auch mit zu den Nachlassverbindlichkeiten gehört kann ich nur empfehlen diese auszugleichen.

Gegen Nebenleistungen und Zinsen könnten Sie (abhängig von der Höhe) eventuell ein Rechtsmittel einlegen und die Situation schildern.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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