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Alt 13.07.2020, 04:25
machtnix machtnix ist offline
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Standard Auflösung der Konten und Regelung der Aufteilung bei Erbengemeinschaft ohne Vertrauen

Hallo zusammen,
laut Erbschein bin ich zu 1/6 Erbe eines Nachlasses.
Es geht um Geld das auf mehreren Konten liegt. Es sind ca. 10 Konten - die genaue Anzahl ist unkklar. Auch ist unklar, wieviel Geld es genau ist. Es sind auch Sparverträge dabei, bei verschiedenen Banken.
Jetzt müssen diese Konten und Verträge aufgelöst und aufgeteilt werden, nachdem alle Verbindlichkeiten beglichen wurden die der Verstorbene hinterlassen hat. Dies soll ein Anwalt einer der Erben der Gemeinschaft machen.

Diese ganze Sache ist bereits ein Drama, denn das Testament ist "verschwunden worden" und einer der Leute die jetzt laut Pflichtanteil erben, kannte der Verstorbene nicht, und mit einem anderen der Pflicht-Erben wollte er nichts mehr zu tun haben seit über 30 Jahren. Trotzdem erben diese jetzt pflichanteilmäßig, was dieser herzensgute und bescheidene Mensch ein Leben lang erarbeitete. Es ist eine unfaßbare und traurige Sache.

Meine Frage ist jetzt: Kann mir jemand sagen, worauf man achten sollte, wenn man eine Einverständniserklärung unterschreibt, damit die Konten aufgelöst werden können und gemäß des Anteils an die Erben ausgezahlt werden soll? Oder was überhaupt der übliche und sicherste Werg ist, dies in einer Erbengemeinschaft zu regeln, wo kein Vertrauen untereinander vorhanden ist?

Dieser Anwalt hat mir eine Erklärung zugeschickt, die ich unterschreiben soll. Diese lautet etwa:
1. Ich bin damit einverstanden, dass folgende Konten (mit Nennung der Kontonummer und Bank) aufgelöst und gemäß des Anteils laut Erbschein an die Erben ausgezahlt werden soll.

2. Sämtliche Sparverträge bei folgender Bank ( ohne Nennung der Vertrags- oder Kontonummer. AUch wird nicht erwähnt um wieviele Veträge es sich handelt) sollen aufgelöst werden.

dann soll ich noch meine IBAN Nummer eintragen.

Ist dies denn so üblich und überhaupt sicher ?
Hat damit jemand Erfahrung?

Wäre es nicht besser, zuerst ein neues Konto anzulegen, also ein "Erbengemeinschaftskonto" und dann eine Einverständniserklärung so zu formulieren, dass die Konten und Verträge zwar aufgelöst werden sollen, aber die Guthaben auf das genannte Erben-Gemeinschaftskonto zu transferieren sind?

Von dort aus könnten dann zuerst alle Verbindlichkeiten beglichen und danach die Anteile ausgezahlt werden. So ist alles was passiert nachvollziehbar.

Wäre dies nicht ein viel sicherer Weg?



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Geändert von machtnix (13.07.2020 um 04:30 Uhr)
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