AW: Auflösung der Konten und Regelung der Aufteilung bei Erbengemeinschaft ohne Vertr
Vielen Dank für ihre Antwort,
ein Testament ist nicht vorhanden.
Es geht nach der gesetzlichen Erbfolge, dies meinte ich mit Pflicht-Erben. Dass diese Formulierung auf ein Testament hinweist wusste ich nicht, sorry dass dies irreführend war.
Ein neutraler Testament Vollstrecker wäre der beste Weg, ich verstehe.
Danke für den Hinweis mit dem Rechtsanwalt-Anderkonto, dies ist sehr hilfreich. Auch für Ihre Einschätzung dass dies von den Voraussetzungen gut klingt.
beste Grüße
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