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Alt 19.10.2020, 13:03
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kündigung auf Eigenbedarf

""Wenn wir vorzeitig aus ziehen müßen wir dann noch Miete zahlen? "

Die Pflicht zur Mietzahlung endet mit dem Ende des Mietvertrages. In diesem Fall am 31.01.2021

""Wenn wir keine Bleibe bis zum 1 Februar 2021 finden können die uns dann vor die Tür setzen?""

Nein, erst wenn bei einer Räumungsklage das Gericht so entscheidet.

""Diese ist doch mein Eigentum und kann ich mitnehmen? ""

Ja, aber nur wenn die alte Armatur wieder angebracht wird. Und das gilt auch für andere von euch angebrachte Dinge.

Seid froh, dass ihr von solch einem Vermieter erlöst werde und nehmt den Eigenbedarf ganz ruhig hin. Ich vermute nämlich, dass diese Kündigung wegen vieler Fehler ungültig ist. Aber wie ich schon schrieb, seid froh.
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