Zitat:
Zitat von Regenmacher
Die Kosten der "Notheizung" ist allein Angelegenheit des Vermieters und mit der neuen Heizung oder einer Reparatur haben wiederum die Mieter nichts zu tun.
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Vielen Dank für deine Antwort, das sind ja super Neuigkeiten
Gibt es da ein Mietgesetz, welches ich ihm unter die Nase halten kann, wenn er mich fragt wo ich das gelesen habe?
LG
Tinchen1