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Alt 17.11.2020, 21:42
Thomas68! Thomas68! ist offline
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Standard Erbengemeinschaft mit Bruder - Ausschluss mittels Testament und Patientverfügung

Nach dem Tod des Vaters bin ich mit meinem verhassten Bruder, der diesen nie gut behandelt hat, in eine Erbengemeinschaft geraten. Ich möchte diesen daher nie wieder sehen und aus meinem Leben und meines späteren Erbes ausschließen. Ich selbst bin alleinstehend.

Ich habe mir nun überlegt mittels eine Patientenverfügung/ evtl. Generalvollmacht einen gerichtlich bestellten Betreuer zu ernennen, der mich im Fall einer schweren Erkrankung, betreuen sollte. In der Patientenverfügung sollte auch der Hinweis darauf, das ein Testament beim Nachlassgericht vorliegt, für den Fall das ich versterben sollte, so das die Erben (meine Freunde) informiert werden. Das beim Nachlassgericht handschriftlich hinterlegte Testament könnte ich ja dann jederzeit ändern, für den Fall, das ich jemanden anderes benennen möchte.
Meine Frage daher; Wäre ein solches Vorgehen sinnvoll um meinen Bruder final auszuschließen? Denn ich will ihn nie wieder sehen. Oder hättet ihr Vorschläge, wie man das am besten machen kann? (ich möchte keinesfalls, das er bei meinem Tod informiert wird und möglicherweise noch meine Wohnung betritt). Danke für Eure Ratschläge.



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