Hallo,
Kind D sollte das Erbe
nicht ausschlagen! Damit geht auch der Anspruch auf den Pflichtteil verloren.
Die Kosten an der Wertermittlung trägt meines Erachtens auch nur Kind D, da es ja auch nur in seinem berechtigten Interesse liegt, eine genaue Übersicht über die Vermögensgegenstände zu erhalten.
Bei einem übersteigenden Pflichtteil müsste die Auszahlung dann anteilsgerecht über die drei Kinder A, B und C erfolgen.
Sollte das Vermögen so groß sein, dass sich dieser Prozess lohnt, sollte man aber in der Reihenfolge vorgehen zuerst die Wertermittlung in Auftrag zu geben, damit man sieht, ob tatsächliches Erbe oder Pflichtteil größer sind.
Die Verjährungsfrist für den Pflichtteil beträgt dabei drei Jahre:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg und beste Grüße, Recht Einfach