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Alt 28.11.2020, 06:32
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Muss das Vorauserbe im Antrag auf Erbschein erwähnt werden?

Hallo,

die Arbeit eines Notars kann in einem solchen Forum (wo sich lediglich Erbrechts-Interessierte austauschen) leider nicht hinterfragt werden. Hier sollten Sie tatsächlich eine rechtsichere Auskunft erwarten, da es auch sicher um eine Mende Geld geht.

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