Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 28.11.2020, 06:44
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Darlehen geerbt

Hallo Helene, entschuldige die verspätete Antwort.
Grundsätzlich ist es so, dass Vermögen, wie auch Verbindlichkeiten geerbt werden.

Ihre Unkenntnis von dem Darlehen schützt also nicht vor der Verpflichtung - und der Nießbrauch verbessert die aktuelle Situation auch nicht.

Grundsätzlich ist es aber so, dass die Wohnung in Ihrem Eigentum und Vermögen liegt und der Nießbrauch früher oder später ausläuft - dann ist die Wohnung im Idealfall lastenfrei und Sie können auch frei darüber verfügen.

Auf dem Weg zum Ziel sollten Sie unbedingt einmal mit Ihrer Bank sprechen. Ich weiß, dass die Banken aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sehr tolerant mit der Stundung / Aussetzung von Raten sind. Vielleicht hilft Ihnen das ja schon, um Ihre Liquidität in der aktuellen Situation zu verbessern.

Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten