Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 28.11.2020, 07:54
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbengemeinschaft mit Bruder - Ausschluss mittels Testament und Patientverfügung

Hallo Thomas,

Ihr Bruder hat keinen Pflichtteilsanpruch. Diesen haben lediglich Ehegatten, Kinder, Enkel oder die Eltern. Somit kann er in keinster Weine Einfluss auf die Verteilung Ihres Vermögens nehmen.

Da er somit nicht erbberechtigt ist, sehe ich für das Amtsgericht auch keinerlei Anlass, Ihren Bruder bei Ihrem versterben davon zu unterrichten.

Beste Grüße, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten