AW: Erbengemeinschaft mit Bruder - Ausschluss mittels Testament und Patientverfügung
Hallo Thomas,
Ihr Bruder hat keinen Pflichtteilsanpruch. Diesen haben lediglich Ehegatten, Kinder, Enkel oder die Eltern. Somit kann er in keinster Weine Einfluss auf die Verteilung Ihres Vermögens nehmen.
Da er somit nicht erbberechtigt ist, sehe ich für das Amtsgericht auch keinerlei Anlass, Ihren Bruder bei Ihrem versterben davon zu unterrichten.
Beste Grüße, Erbrecht Einfach
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