AW: Erbteil vom Bruder
Hallo,
da kein Testament vorliegt ist meines Erachtens in erster Linie der Ehegatte erbberechtigt - dieser erhält 50% der Erbmasse zzgl. dem sog. Voraus, also Einrichtungsgegenstände wie auch Hochzeitsgeschenke.
Auch wenn Ihnen rein rechnerisch (und rechtlich) EUR 5.000,00 zuständen, ist es doch auch mit erheblichen Kosten und zeitlichem Auswand verbunden, diesen Anspruch durchzusetzen.
Ehrlicherweise müssen Sie entscheiden, ob es sich für Sie lohnt - vielleicht hängt es auch am zu niedrig angesetzten Verkehrswert der Immobilie? Dieser kommt mir mit TEUR 30 doch sehr niedrig vor, aber es kann ja sein...
Beste Grüße, Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|