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Alt 28.11.2020, 07:25
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbteil vom Bruder

Hallo,

da kein Testament vorliegt ist meines Erachtens in erster Linie der Ehegatte erbberechtigt - dieser erhält 50% der Erbmasse zzgl. dem sog. Voraus, also Einrichtungsgegenstände wie auch Hochzeitsgeschenke.

Auch wenn Ihnen rein rechnerisch (und rechtlich) EUR 5.000,00 zuständen, ist es doch auch mit erheblichen Kosten und zeitlichem Auswand verbunden, diesen Anspruch durchzusetzen.

Ehrlicherweise müssen Sie entscheiden, ob es sich für Sie lohnt - vielleicht hängt es auch am zu niedrig angesetzten Verkehrswert der Immobilie? Dieser kommt mir mit TEUR 30 doch sehr niedrig vor, aber es kann ja sein...

Beste Grüße, Erbrecht Einfach
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