Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 30.11.2020, 20:18
Hummelchen Hummelchen ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2020
Beiträge: 1
Standard Beginn der Verjährungszeit Pflichtteil

Wann begann bzw. beginnt genau die Verjährungsfrist für einen Pflichtteilsanspruch bei noch offenem Erbscheinsverfahren?

Fängt die Verjährungsfrist mit dem Aushändigen der Testamentskopie und somit Bekanntwerden der Enterbung durch das Nachlassgericht an oder erst, wenn im Erbscheinsverfahren ein Erbe per Urteil (zum Erbscheinsverfahren) benannt und diesem der alleinige Erbschein ausgehändigt wurde?

Wie sähe es aus, wenn gerichtlich ein Nachlassverwalter eingesetzt wurde. Ist dieser dann Ansprechperson wegen der Pflichtteilsansprüche? Es gilt ja immer diese 3 Jahre Verjährungsfrist dieser Ansprüche nicht aus den Augen zu verlieren. Doch wann beginnt diese Frist genau (eben bei offenem Erbscheinsverfahren)?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen