AW: Teilkündigung
Danke für die Info. Aber laut BGB 573 b könnte man eine Teilkündigung vornehmen. Mit dem Mieter habe ich schon gesprochen und leider ohne Erfolg.
Im Innenhof habe ich sogar noch ein kleines Grundstück eingezäunt um dieses dem Mieter weiterhin zur Verfügung zu stellen.
Ich brauche nur die Zufahrt zu der einzigen Garage als „Wegerecht“, da man auch nur durch das Haus in den Innenhof fahren kann.
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