AW: Teilkündigung
§ 573b gilt für die Schaffung von neuem Wohnraum, der aber hier nicht entsteht. Wenn der Mieter nicht zu überzeugen ist, bleibt nur die Klage vor Gericht und die Hoffnung, dass das mit dem Fall betraute Gericht es so wie Sie sieht. Das sollte man aber ohne anwaltliche Hilfe nicht in Angriff nehmen.
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