Hallo und entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Generell beginnt die Verjährungsfrist des Pflichtteils mit der Kenntnis über zwei Ereignisse:
1. Den Erbfall
2. Das Wissen enterbt worden zu sein
Näheres können Sie auch noch einmal in unserem Ratgeber zum Erbrecht nachlesen:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
Ich hoffe geholfen zu haben und sende beste Grüße,
Erbrecht Einfach