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Alt 28.12.2020, 06:26
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Schenkung Immobilie ohne Nutzungsrecht

Hallo und entschuldigen Sie die verspätete Antwort - ich hoffe, ich kann trotzdem noch helfen:

Grundlegend ist es so, dass die sogenannte 10-Jahres-Frist mit Übertragung des verschenkten Gegenstands beginnt zu laufen. Beim Thema Wohnrecht, bzw. Nutzungsrecht kann es jedoch zu Fallstricken kommen.

Lesen Sie dazu auch bitte auszugsweise dieses Urteil:
https://www.haufe.de/recht/familien-...20_378508.html

Kurzfassung: Sollten Vater/Mutter weiterhin "Herren im Haus" sein, kann der Pflichtteilsanspruch ggf. auch witerhin geltend gemacht, über die 10 Jahre hinaus. Sollte ein Wohnrecht nur für einen (kleinen) Teil des Hauses eingetragen werden, kann das den Sachverhalt schon heilen.

Vermutlich wäre auch eine Mietzahlung möglich, diese sollte aber vermutlich ortsüblich sein (oder 70% davon oder so), um unanfechtbar zu sein.

Beste Grüße, Erbecht Einfach
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