Hallo,
zum Thema Miete: Steuern fallen natürlich nur auf einen Gewinn aus der Vermietung an. Von den (gekürzten) Mieteinnahmen wären hier noch alle Werbungskosten, Abschreibungen und evtl. Schuldzinsen abzuziehen.
Wohnrecht: Das Wohnrecht sichert Ihre Eltern ab, dass die Kinder es sich nach dem Versterben des ersten Elternteils doch noch anders überlegen. Außerdem sichert es auch in gewisser Weise vor dem Zugriff oder einer eventuellen Verwertung durch die unehelichen Kinder.
Gleichermaßen hebelt das Wohnrecht die 10 Jahresfrist aus, sollten Ihre Eltern das gesamte Haus bewohnen.
Nachweis: Mit dem behaupten falscher Tatsachen wäre ich in solchen Fällen sehr vorsichtig. Meines Erachtens wäre die vermietung an die Eltern noch der beste Weg, aber ich bin eben Laie.
Bei solch komplexen Fällen, bei denen es um eine Menge Geld geht, hilft es meist einen Anwalt für Erbrecht zu fragen. Wir bieten hier einen entsprechenden Vermittlungsservice:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt
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Ich wünsche viel Erfolg und sende beste Grüße, Erbrecht Einfach