AW: Nebenkostenabrechnung nach Auszug
Die Vermieterin ist im Recht. Haben 2 Personen einen (Miet)vertrag abgeschlossen, bilden sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die dann gemeinschaftlich für entstandene Kosten aufzukommen hat. Die Vermieterin kann dann von der Person das Geld holen, bei der sie sich den größeren Erfolg verspricht. Die wiederum kann den Ex-Mitmieter auf Zahlung seines Anteils verklagen.
Reden Sie mit der Ex-Vermieterin, dass sie sich nur an den Zahlungsunwilligen hält, weil Sie selbst ja das Geld auch nicht haben.
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