Testament / Erbrecht OHG
Guten Tag,
meine Frau hat zusammen mit ihrer Stiefmutter eine OHG (50/50). Im Moment haben sie sich gegenseitig als Erben eintragen lassen. Nun ist meine Frage ob meine Frau nicht unsere drei minderjährigen Kinder (dann bestimmt mit einem Vormund) als Erben einsetzen kann, damit unsere Kinder auch etwas von ihrer Mutter erben würden.
Meine Frau vermtutete dass das so nicht möglich sei, was ich mir aber nicht vorstellen kann.
Kann uns bitte jemand sagen ob das doch so möglich ist und unsere Kinder zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt werden könnten?
Vielen Dank vorab!
Mit besten Grüßen
Stefan
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