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Alt 27.02.2021, 13:38
Skyscraper Skyscraper ist offline
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Standard Regenl zum Pflichteil in einem Überlassungsvertrag

Wenn in einem Überlassungsvertrag folgende Regelungen zu Pflichtteilen enthalten sind - welche Folgen hätte es?

Nach dem Tod eines verheirateten Erblassers (Berliner Testament) soll eine Immobilie an ein Kind, gegen Ausgleich an die anderen 2 Erben, in Form einer Schenkung überlassen werden.

Da im Berliner Testament ein Kind enterbt ist steht ihm ein Pflichtteil zu.

Im Überlassungsvertrag verzichten zunächst die Erben auf ihr Pflichtteil wegen des Tod des Vaters. So weit so gut.

Nach der Regelung des Ausgleichs verzichten noch einmal alle 3 Kinder auf ihr Pflichtteil gegenüber der überlebenden Mutter.

Für das enterbte Kind ist die Situation wohl klar. Aber was bewirkt der Verzicht auf das Pflichtteil hinsichtlich der beiden anderen Erben? Geht das für diese ins Leere? Ein Pflichtteil hat doch nur Relevanz wenn ein Abkömmling vom Erbe ausgeschlossen ist.



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