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Alt 27.02.2021, 18:57
Skyscraper Skyscraper ist offline
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Standard AW: Einzug in geerbtes Haus unmöglich

Da wurde wohl bei der Gestaltung des Vertrages eine Chance verpasst. Die Liquidierung über Ebay ist dann aber sicher auch nicht geregelt.

Die meisten Häuser haben einen Keller oder einen Dachboden. In der Regel lagern dort Gegenstände von geringem Wert. Die kann man, nach Abstimmung mit ihr auf den Sperrmüll schaffen. Das machen auch Entrümpler für einige Euro. Vorher muss man halt das Inventar aufteilen. Wenn Sie meint, Dinge haben noch eine Wert, dann soll sie den Wert benennen und es in ihren Erbteil (Inventarisierung) übernehmen. Wenn es deiner Meinung nach nichts Wert ist dann eben zu Null. Darauf würde ich mich erst einmal mit ihr einigen. Wenn im Keller und Dach genug Platz ist kann man die "Erbschaft" in den Wohnräumen auch dort unterbringen. Das Ganze hat aber sicher eine zumutbare Grenze. Irgendwann kannst du sicher eine Frist setzen, zu der sie ihr Eigentum (das ist es aber erst nach einer Aufteilung!) aus dem Haus schaffen muss.

Ich würde so vorgehen:

1. Was beide Seiten als wertlos betrachten wird sofort entsorgt

2. Was Sie noch als werthaltig betrachtet bekommt sie zugeteilt (z.B. in einem nicht benötigten Raum lagern); wenn sie z.B. 10 Teile (die für dich wenig Wert haben) nimmt, nimmt du dir sofort Teile im "Gegenwert" und lagerst die woanders oder wirfst sie weg.

3. Wenn die "Haufen" fertig sind, seid ihr durch. Dann kann die Auseinandersetzung beendet werden (schriftlich). Danach muss sie schauen, wie sie ihren Besitz unterbringt. Auf keinen Fall musst du das Haus zur Verfügung stellen oder Dinge bei Ebay verkaufen, die noch nicht aufgeteilt sind.

Geändert von Skyscraper (27.02.2021 um 19:00 Uhr)
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