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Alt 13.04.2021, 17:29
Skyscraper Skyscraper ist offline
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Standard AW: Immobilie, lebenslanges Wohnrecht

Zitat:
Zitat von Etmilov Beitrag anzeigen
Hallo! :-)

Da mir Google und Co und selbst der Notar keine richtige Aukunft geben konnte...


...Im Kaufvertrag des Hauses steht ein lebenslanges Wohnrecht auf den Vater eingetragen und eine Lebenserwartung von noch 20,9 Jahre....

... Die offenen 130,000 Euro wurden durch lebenslanges Wohnrecht angerechnet.

Diese Summe wurde einen Monat später auch angewiesen....

.... Zur Berechnung des Erbscheines soll jetzt sogar die komplette Kaufsumme mit einberechnet werden, obwohl die Alleinerbin nichts aus dem Hausverkauf erhalten hat.

Ist es korrekt, das der einzigsten leiblichen Tochter kein Erbanteil mehr aus dem Haus zusteht?

Ist es rechtens, das dem Stiefsohn nun tatsächlich ein Haus für nur 30,000 Euro in die Hände gefallen ist?
....
Ich bin kein Jurist - deswegen kann ich nur meine Meinung äußern.

Was ist das für ein Notar, der zu einem von ihm beurkundeten Vertrag keinen Hinweis geben kann/will?

Aus meiner Sicht ist das Haus weg, da es verkauft wurde. Wäre es eine Schenkung gewesen, könnte die Ausübung des Wohnrechtes die Schenkung hemmen. Das scheidet wohl aus.

Es wurde eine Lebenserwartung angenommen, um eine Kapitalisierung vornehmen zu können. Der Verkäufer ist ein Risiko eingegangen, welches sich realisiert hat.

Beim Nachlassgericht wurde vermutlich das Haus vorsichtshalber als Erbmasse angegeben. Daraus berechnen sich die Gebühren.
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