Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 13.04.2021, 22:56
violetta7 violetta7 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.04.2021
Beiträge: 1
Standard Szenario mit zwei Grundstücken

Hallo zusammen,

vielleicht kann jemand zum folgendem Szenario mit zwei Grundstücken einen Tipp geben:

Die verheirateten Eltern E1 und E2 haben zwei erwachsene Kinder K1 und K2. Das Verhältnis ist gut.

E1 besitzt ein Grundstück G1 mit einem Haus. G1 hat einen Wert von ca. 700.000,- und das Haus ca. 300.000,-. (Das Haus belegt nur ca. 1/3 von G1.)

E2 besitzt ein Grundstück G2 mit einem Wert von ca. 300.000,-, für das ein Verkauf angedacht ist.

K2 hätte aktuell Bedarf an Geld, daher würde E2 den Erlös aus dem Grundstücksverkauf gerne an Kind K2 überschreiben. Als Ausgleich soll das andere Kind K1 einen entsprechend gleichwertigen Anteil vom Grundstück G1 bekommen (welches aber E1 gehört).

K1 würde dem ganzen gerne zustimmen, nur herrscht die Befürchtung, dass sich dadurch seine Erbschaftssteuer erhöht, da der Freibetrag beim Erbe von E1 dann umso mehr überschritten wird.

Gibt es für dieses Szenario irgendeine elegante Lösung? Wäre eine Schenkung von E1 an K1 eine Idee, wenn man davon ausgeht, dass der Erbfall für E1 erst nach über 10 Jahren eintritt?

Vielen Dank für jede Antwort!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen