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Zitat von basket
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- Ausschlagung kommt nicht in Frage, es würde sich extrem kompliziert gestalten.
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- Dass die Mutter die Erbanteile der Kinder abkauft, kommt ebenfalls nicht in ...
Wäre es möglich das Erbe direkt beim Amtsgericht/Nachlassgericht einfach abzulehnen solange die Mutter noch lebt und dies dort zu Protokoll bringen? Was wären die Voraussetzungen dafür?
Habe gehört, dass es solche Möglichkeit gibt?
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Die Ablehnung kommt einer Ausschlagung gleich. Dabei sind Fristen zu beachten und es fallen Gebühren an. Wichtig bei einer Ausschlagung ist, dass auch alle Nachkommen der ausschlagenden Erben das Erbe ausschlagen.
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Zitat von basket
Kurze Frage bzgl. der Eigentumswohnung. Dürfte die Mutter die Wohnung noch vor der Erbannahme auch einfach verkaufen, an Dritte oder einen der Kinder? Eine Vollmacht, dass Sie die Wohnung im Todesfall des Vaters die Wohnung allein verkaufen darf, gibt es nicht. Wenn nicht, wäre dies nach der Erbannahme möglich?
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Das geht nicht, da mit dem Eintritt des Erbfalls eine Mitteilung an das Grundbuchamt ergeht.