AW: Möglichkeiten Erbe abzulehnen
Nachtrag:
Wenn das Erbe angetreten ist und es so geregelt ist, dass die Mutter Alleinerbin ist und im Grundbuch in Abteilung I als Eigentümerin eingetragen ist, kann Sie selbstverständlich verkaufen. Bei einer Eigentumswohnung bedarf es i.d.R. der formalen Zustimmung des Verwalters/ der Eigentümergemeinschaft.
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