Zitat:
Zitat von Marie.P
Wir haben morgen erneut einen Termin und wissen nicht ob wir uns durch einen Gutachter begleiten lassen müssen, und wenn ja durch wenn die Kosten getragen werden müssen.
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Den Gutachter muss immer die Partei bezahlen, der ihn bestellt. Aber wenn die Wohnung bei Einzug unrenoviert war, dann muss beim Auszug auch nicht renoviert werden.
Mit der Rückzahlung der Kaution kann sich der Vermieter 6 Monate Zeit lassen. Erst dann können Sie per Mahnbescheid die Herausgabe des Geldes verlangen. Hier eine Website, die sich mit dem Thema intensiv befasst.
https://www.mietrecht.org/schoenheit...g-uebernommen/
Drucken Sie die passenden Stellen aus und geben Sie die dem Vermieter zur Lektüre.