Hallo,
grundsätzlich hat jedes Kind Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser Anspruch kann aber auch verjähren, wenn er nicht innerhalb einer gewissen Frist eingefordert wird:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
Die Sozialhilfeträger haben die Möglichkeit Pflichtteilsansprüche auf sich überzuleiten:
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erb...zialhilfe.html
Empfehelenswert wäre es in diesen Fällen noch zu Lebzeiten der Mutter einen Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren - so käme das Sozialamt nicht an den entsprechenden Anteil des Pflichtteilsberechtigten Kindes.
Beste Grüße, Erbrecht Einfach