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Alt 07.01.2010, 11:33
Amellie Amellie ist offline
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Registriert seit: 07.01.2010
Beiträge: 4
Standard Schönheitsreparatur Klausel ungültig

Hallo Zusammen,

mein Mietvertrag weist starre Fristen für die Schönheitsreparaturen auf. Dieser Absatz ist also ungültig.

Bin ich deshalb generell von allen Schönheitsreparaturen entbunden und kann ich nun meinen Vermieter bitten, die Wohnung zu renovieren oder die Fenster zu streichen (von innen).

Es ist nochmal extra geregelt, dass die Fenster und die Türrahmen bei auszu weiß gestrichen werden müssen. Ist das wegen der Schönheitsreparaturklausel dann auch ungültig?

Vielen Dank
Amelie



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