AW: Schönheitsreparatur Klausel ungültig
Ja, aber die gesetzliche Regelung besagt doch, dass Schönheicheitsreparturen Sache des Vermieters sind, oder täusche ich mich da?
Was ich mich halt frage ist, ob zwischen den Schönheitsr. während des bewohnens und nach dem Auszug unterschieden wird.
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