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Alt 12.01.2010, 19:43
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigung wegen Eigenbedarf

Hallo,

was den Kenntnisstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über die Krankheit des Mannes angeht bist du im Recht.

Eine Wohnung darf eigentlich nicht vermietet werden, wenn es sich abzeichnet sie selbst nutzen zu wollen. Dennoch halte ich es für schwierig zu beurteilen. Vielleicht hat sich der Zustand des Mannes kurzfristig erheblich verschlechtert, dass diese Maßnahme nun notwendig geworden ist. Hier kann vielleicht ein Mieterverein weiterhelfen, ob es da ein rechtliches Schlupfloch gibt.

Bzgl. der Entschädigung:
Der Vermieter ist nicht verpflichtet Kosten zu übernehmen oder eine Entschädigung anzubieten. Es sei denn, es handelt sich um einen Härtefall wie z.B. Schwangerschaft, hohes Alter, etc. Diesen sehe ich in Eurem Fall nicht als gegeben, also würde ich mich mit den geschenkten 100 Euro anfrenden wollen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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