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Alt 14.01.2010, 21:09
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Schönheitsreparatur Klausel ungültig

Hallo,

die Aussage, dass Schöheitsreparaturen immer Sache des Vermieter sind, ist so nicht richtig!
Hier werden oft einzelne Regelungen innerhalb des Vertrags getroffen, die die gesetzliche Regelung dann außer Kraft setzen.

Lies dir doch noch einmal diesen Artikel aus unserem Portal zum Thema Schönheitsreparaturen durch: Die Schönheitsreparaturen

Nach dem Bewohnen und Ende des Vertragsverhältnisses handelt es sich in der regel um Kleinreparaturen, wie Löcher in den Wänden oder auch Wiederherstellungsmaßnahmen, wie das weiße Streichen der Wände - meist auch innerhalb des Mietvertrags geregelt.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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