Leider lassen sich die Bilder nicht mehr aufrufen, scheinen wieder gelöscht zu sein.
Zitat:
die Kosten für Trinkwasseruntersuchung 2x in Rechnung gestellt wurde
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Wenn dem tatsächlich so sein sollte, dann ist das ein Punkt, in dem man die Abrechnung beanstanden kann.
Zitat:
da wir aber nur 5 Monate im letzten Jahr drin wohnen, müssen wir Theoretisch laut Gradtagetabelle ca 40 Prozent davon übernehmen
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Ganz korrekt sollte normalerweise zum Einzug eine Zählerablesung gemacht werden, sodass immer der tatsächliche Verbrauch angesetzt wird. Jedenfalls sollte das laut Heizkostenverordnung so sein. An der Übersicht der Zählerwerte in der Abrechnung kann man das meistens erkennen, ob das umgesetzt wurde.