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Alt 12.09.2021, 12:41
Edo Edo ist offline
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Standard AW: Kaution veruntreut

Zitat:
Sie hätte ein offenes Treuhandkonto - inkl. meines Namens und meiner Anschrift - bei der Bank eröffnen müssen.
Nein, das ist falsch. Die Sache mit einem Treuhandkonto verhält sich anders. Denn selbst wenn die Vermieterin ein Konto auf Ihren Namen (also des Mieter) eröffnen würde, hätte das zur Folge, dass die Vermieterin nicht ohne Ihre Unterschrift an das Geld heran käme. Und das ist ja gerade nicht Sinn und Zweck einer Kaution.

Bei einem richtigen Treuhandkonto läuft dieses durchaus auf den Namen den Vermieters, aber in der Kontobezeichnung ist von der Bank fest vermekrt, dass es sich um Fremdgeld handelt. Irgend etwas handschriftlich hinzufügen reicht also nicht, das Konto muss von der Bank entsprechend bezeichnet werden.

Zitat:
Da sie dies unterlies hat sie somit mein Kautionsgeld veruntreut.
Nein. Veruntreuung bedeutet etwas anderes. Die Vermieterin hat sich lediglich nicht an die Vorschriften des §551 BGB gehalten.

Zitat:
und nach fruchtlosem verstreichen der Frist die Kaution von der Miete abziehen ?
Richtig. Man hat ein Zurückbehaltungsrecht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
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