Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 21.09.2021, 22:10
Held0403 Held0403 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.09.2021
Beiträge: 1
Standard Mietvertrag, Nebenkosten und Gartenpflege

Hallo ihr lieben,

Wir wohnen in einem 3 Parteien-Haus, wir wohnen im OG, EG kann direkt den Garten von der Terrasse betreten. Daher nutzen wir den Garten eh NIE.

In unserem Mietvertrag wird festgehalten das wir den Garten mitbenutzen dürfen.
Ebenfalls festgehalten wird, Rasenmähern, Hecke schneiden, Unkraut jäten.

Soweit habe ich verstanden das ich es trotzdem erledigen muss auch wenn ich diesen nicht nutze.
Was ich nicht verstehe, In den Betriebskosten ist mit abgedeckt:

Gartenpflege ( Solange der Mieter sich nicht selbst drum kümmert )


Zahle ich jetzt bereits für Pflege, oder kann Vermieter, bei Nichterfüllung, die Kosten in Rechnung stellen?

Oder verstehe ich das ganz falsch ?

Lg und ich hoffe ihr versteht was ich meine



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen