Kündigungsgefahr wenn Bürgen zurücktreten?
Hallo,
meine Partnerin und ich sind 2010 in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Da wir beide zu diesem Zeitpunkt noch in der Ausbildung bzw. in der Schule waren und finanziell entsprechend schlecht da standen, hat der Vermieter (eine Genossenschaft) uns die Wohnung nur unter der Bedingung vermietet, dass die Eltern meiner Partnerin für uns bürgten.
Jetzt wollen wir uns trennen und meine Partnerin möchte ausziehen. Leider ist es in unserer Stadt hier sehr schwierig überhaupt kleinere (und damit günstigere) Wohnungen zu finden, geschweige denn gleich zwei davon.
Leider hat sich auch meine finanzielle Lage seit damals nicht verbessert. Habe ich trotzdem weiterhin das Recht in der Wohnung wohnen zu bleiben, solange ich die komplette Miete alleine zahle oder hat der Vermieter jederzeit das Recht mir zu kündigen sobald die Bürgen rausfallen?
Grüße,
Kippei
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Geändert von Kippei (07.11.2021 um 22:08 Uhr)
Grund: genauer formuliert
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