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Alt 09.11.2021, 09:29
Edo Edo ist offline
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Standard AW: Kündigungsgefahr wenn Bürgen zurücktreten?

Falls es ein gemeinsamer Mietvertrag ist, wo ihr also beide im Vertrag steht, so kann da nicht einer allein künidgen. Einen gemeinsamen Vertrag kann man nur gemeinsam kündigen.

Alternativ kann man eine Vertragsänderung vereinbaren. Das erfordert aber das Einverständnis des Vermieters, das er nicht geben muss. Im Zuge der Vertragsänderung kann man dann die Bürgschaft neu verhandeln.

Eine Bürgschaft kann zwar gekündigt werden vom Bürgen, diese Kündigung wirkt jedoch nicht bevor der Vermieter ordentlich kündigen könnte. Anders ausgedrückt, ein Bürge kommt nicht so einfach raus solange der Vertrag läuft.
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