AW: Plötzliche Erhöhung der Betriebskoten Vorrauszahlung
Im Sinne des §560 Abs. 4 BGB soll die Erhöhung dem entsprechen, was die Abrechnung als Gesamtkosten ergibt. Demnach sollten wahrscheinlich höchtens 10€ in Ordnung sein.
Wichtiger wäre aber doch, die Abrechnung zu überprüfen. Es kommt häufig vor, dass Fehler enthalten sein können.
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