AW: Ruhestörung
Man kann mit der Nachbarin sprechen, und das häufig, immer wenns laut ist.
Gegen den Vermieter kann man den Druck noch erhöhen, indem man wegen geminderter Miete weniger zahlt. Die Höhe der Minderung sollte aber mit einem Anwalt abgesprochen werden, um hierbei keine Fehler zu machen.
Und die Nachbarin kann man gerichtlich vorgehen und eine Klage auf Unterlassung einreichen. Hierbei hilft ebenfalls ein Anwalt.
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