Die Befristung auf 10 Jahre dürfte wahrscheinlich unwirksam sein, da nach dem Gesetz einer von drei zulässigen Gründen für die Befristung genannt sein muss. Das fehlt vermutlich. Die Folge ist, dass man einen unbefristeten Vertrag hat, der jederzeit gekündigt werden kann.
Aber ein Vermieter als Verwender einer unwirksamen Klausel kann sich nicht auf die Unwirksamkeit berufen, denn er muss wissen was er tut. Deshalb gilt für ihn die Laufzeit und er kann nicht vorzeitig kündigen.
Das nur als allgemeine Information zu verstehen. Wie es konkret in eurem Fall aussieht müsste ein Anwalt anhand des Mietvertrags
prüfen.