Hallo Edo,
vielen Dank für deine Einlassungen. Tatsächlich verhält es sich so, wie du sagst. In unserem Mietvertrag ist eine Befristung erwähnt aber nicht aus den drei vorgegebenen Möglichkeiten angekreuzt worden.
Deshalb ist wohl auch in dem uns zugegangenen Anwaltsschreiben die Befristung gar nicht erwähnt. Auf dieser für uns naiven Mietlingen

negativen Ausgangslage bleibt uns nur, uns einen guten Anwalt/eine gute Anwältin zu nehmen.
Nochmals vielen Dank an dich und schöne Pfingsten!
Lenny II