Falls der Vermieter schon letztes Jahr von dem Eigenbedarf wusste könnte die Kündigung rechtsmissbräuchlich sein. Aber das kann man nicht einfach so behaupten. Dazu braucht es schon konkrete Gründe, wegen denen man annehmen muss, der Vermieter wusste da schon, dass der Sohn Nachwuchs bekommt und mehr Platz braucht.
Es kommt dann aber noch auf die genauere Bedründung an, die in der Kündigung steht, also auch, ob sie plausibel ist. Deshalb ergibt es durchaus Sinn, die Kündigung von einem Anwalt
prüfen zu lassen.
Wenn der Eigenbedarf aber tatsächlich besteht und die Begründung plausibel ist, wird man sich nicht dagegen wehren können, allenfalls das Vertragsende etwas hinaus schieben.