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Alt 03.07.2022, 21:26
Edo Edo ist offline
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Standard AW: Ist eine Terrasse wohnwertsteigernd?

Gemäß der Wohnflächenverordnung darf eine Terrasse mit 25-50% ihrer Fläche in die Wohnfläche mit eingerechnet werden. Damit ist dieser Wohnwert bereits berücksichtigt. Für eine zusätzliche Anrechnung müsste die Terrasse dann schon über außergewöhnliche Eigenschaften verfügen, um einen höheren Wert begründen zu können.

Nur allein das Bereitstellen von Ferienwohnungen berechtigt nicht für eine höhere Miete. Für die Einordnung im Mietspiegel dürfen nur Dinge hergenommen werden, die mit der Mietsache selbst im Zusammenhang stehen.
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