Zitat:
Man kann also nicht nur an eine Person zahlen und die andere schenkt?
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Richtig. Das Grundstück gehört beiden gemeinschaftlich. Also können auch nur beide gemeinschaftlich verschenken.
Die Tante könnte ja der Mutter vorab ihren Anteil am Grundstück schenken.
Zitat:
dass man es beiden voll abkauft und die Mutter dann den Betrag zurück schenkt.
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... was dann das Finanzamt auch wieder als verschleierte Schenkung des Grundstücks werten wird.
Der Notar muss das Finanzamt über alle Transaktionen unterrichten. Es lässt sich nichts verheimlichen.